🌱 Projekt SensiEE – Regenerative Energien im „Silbernen Erzgebirge“
📝 Hintergrund
Am 24.04.2024 fand in der LEADER-Region „Silbernes Erzgebirge“ die Fachveranstaltung „Lokale Wertschöpfung durch regenerative Energien“ statt. Aus den Diskussionen entstand der Wunsch, ein Informationsprojekt für die Bevölkerung ins Leben zu rufen.
📌 Warum dieses Projekt?
Neue gesetzliche Vorgaben: z. B. 1,3 % der Landesfläche bis 2027 für Windenergie im Regionalplan reservieren
Ländliche Regionen sind vom Ausbau besonders betroffen: Freiflächenphotovoltaik, Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraft
Vorteile für Bevölkerung und Kommunen sind entscheidend für die Akzeptanz
📅 Projektzeitraum
Juni 2025 bis Dezember 2026
🏢 Projektträger
Das Projekt wird im Auftrag der LAG „Silbernes Erzgebirge“ durch das Regionalmanagement der Region durchgeführt. Dafür arbeitet das Management mit externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern (Fachwissen und Moderation) zusammen.
Kontakt: Perry Arnswald – projekte@re-silbernes-erzgebirge.de
👥 Zielgruppen
Privatpersonen
Vereine
Kommunen & Mitarbeitende der Kommunalparlamente
📣 Projektinhalte
Es werden Informationsveranstaltungen zum Thema Erneuerbare Energien verteilt über die gesamte LEADER-Region durchgeführt.
🎯 Projektziele
Informationsangebote zum Thema erneuerbare Energien schaffen
Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen
Dialog fördern
Häufig gestellte Fragen
Allgemein - Erneuerbare Energien
Die Energiewende beschreibt den Übergang von fossilen und nuklearen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Atomkraft hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Ziel ist es, den Klima- und Umweltschutz zu stärken, die Emission von Treibhausgasen deutlich zu reduzieren und langfristig Strom, Wärme und Mobilität klimaneutral zu gestalten.
Erneuerbare Energien stammen aus natürlichen Quellen, die nahezu unbegrenzt zur Verfügung stehen. Dazu zählen zum Beispiel Sonnenenergie, Windkraft, Geothermie und die Energie aus Wasser oder Gezeiten. Auch die daraus erzeugten Energieträger – wie Strom oder Wärme – gelten als erneuerbar, da sie nicht auf endliche Ressourcen zurückgreifen und keine schädlichen Emissionen verursachen.
Die Energiewende ist für Deutschland von zentraler Bedeutung, um internationale Klimaziele zu erreichen, natürliche Ressourcen zu schonen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern. Fossile Energieträger wie Öl und Gas sind nur begrenzt verfügbar und verursachen hohe CO₂-Emissionen. Der Umstieg auf erneuerbare Energien hilft, diese Probleme zu lösen und gleichzeitig neue Chancen zu schaffen: Anlagen zur Nutzung von Sonnen-, Wind- oder Bioenergie werden häufig von regionalen Unternehmen geplant, gebaut und betrieben. Das stärkt die lokale Wirtschaft, fördert technologische Innovationen und schafft Arbeitsplätze vor Ort.
Quelle:
Auch ohne Kohle, Gas und Atomenergie kann die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet werden. Voraussetzung dafür ist der konsequente Ausbau erneuerbarer Energieträger wie Wind- und Solarenergie sowie die Modernisierung der Stromnetze und der Aufbau leistungsfähiger Batteriespeicher. Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass Strom auch bei schwankender Erzeugung zuverlässig verfügbar bleibt.
Ein stabiles Energiesystem umfasst zudem sogenannte Spitzenlastkraftwerke, die bei hohem Bedarf kurzfristig einspringen können – etwa solche, die mit Biogas betrieben werden. Ergänzt wird das System durch stoffliche Speicherformen wie Wasserstoff sowie durch die Nutzung von Wasserkraft. Zusammengenommen ermöglichen diese Komponenten eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung – auch ohne fossile und nukleare Energieträger.
Quellen:
Agentur für Erneuerbare Energien
Forscherinnen und Forscher, zum Beispiel vom Fraunhofer-Institut, berechnen den Energiebedarf für ein klimaneutrales Deutschland. Dabei gehen sie davon aus, dass wir jährlich rund 3250 Terawattstunden (TWh) Energie brauchen – für Strom, Wärme und Mobilität.
Um diesen Bedarf zu decken, erstellen sie verschiedene Szenarien: Sie schauen, wie viel Energie Windräder, Solaranlagen und andere erneuerbare Quellen liefern können. Dabei berücksichtigen sie auch, wo in Deutschland Platz für solche Anlagen ist und wie gut die Technik funktioniert.
So lässt sich ziemlich genau abschätzen, wie viele Anlagen insgesamt nötig sind – und wie sie sinnvoll über das Land verteilt werden können.
Quelle:
Nein, neue Anlagen für erneuerbare Energien werden derzeit nicht systematisch oder verpflichtend gerecht über alle Regionen verteilt. Der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland erfolgt bislang nicht nach einem verbindlichen Verteilungsschlüssel. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Wind- oder Solaranlagen gleichmäßig über alle Bundesländer oder Regionen zu errichten. Stattdessen hängt die Standortwahl oft von lokalen Gegebenheiten ab – etwa Windstärke, Sonneneinstrahlung, verfügbaren Flächen, Genehmigungen und Investoreninteresse.
Studien wie die des Öko-Instituts zeigen, dass eine gerechte Verteilung wichtig wäre, um:
Akzeptanz vor Ort zu erhöhen
Stromnetze effizienter zu nutzen
Kosten und Nutzen fair zu verteilen
Was die Energiewende insgesamt kostet, hängt von vielen Faktoren ab – etwa vom Tempo des Ausbaus, den gewählten Technologien, regionalen Gegebenheiten und politischen Rahmenbedingungen. Deshalb gibt es keine einheitliche Zahl für die Gesamtkosten oder die Kosten pro Kopf.
Was jedoch gesichert ist: Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik, Windenergie und bestehender Wasserkraft ist deutlich günstiger als Strom aus fossilen Kraftwerken. Auch langfristig gelten Wind und Sonne als die kosteneffizientesten Technologien – insbesondere, wenn man Umweltfolgekosten und Versorgungssicherheit mit einbezieht. Biogas, obwohl erneuerbar, verursacht höhere Kosten pro Kilowattstunde und wird daher meist ergänzend eingesetzt.
Die Investitionen in Netzausbau, Speichertechnologien und Infrastruktur sind ebenfalls Teil der Energiewende-Kosten – sie ermöglichen jedoch eine stabile, klimafreundliche und unabhängige Energieversorgung.
Quelle:
Strompreis
Der Ausbau von Wind- und Solaranlagen wirkt sich direkt auf den Strompreis an der Börse aus. Diese Anlagen haben sehr geringe Betriebskosten und können daher Strom besonders günstig anbieten. In der sogenannten „Merit-Order“ – also der Reihenfolge, in der Kraftwerke Strom einspeisen – verdrängen sie teurere Kraftwerke wie Kohle- oder Gaskraftwerke.
Je mehr erneuerbare Energien ins Netz eingespeist werden, desto niedriger wird der durchschnittliche Börsenstrompreis. Das kann sich auch positiv auf die Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken.
Steigt der Strombedarf jedoch über das hinaus, was Wind und Sonne aktuell liefern können, müssen teurere Kraftwerke – etwa Gaskraftwerke – einspringen. Dann steigt der Preis wieder. Deshalb ist es wichtig, dass in Zukunft ausreichend große und flexible Kapazitäten aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung stehen. So kann der Strompreis langfristig stabil und günstig bleiben.
Quelle:
Im Jahr 2024 bestand der Strompreis für Haushalte zu mehr als der Hälfte aus Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für den Betrieb und die Wartung der Stromnetze sowie die Messung des Verbrauchs.
Der eigentliche Preis für die Stromerzeugung – also die Kosten für Beschaffung und Vertrieb – macht nur einen kleineren Teil des Endpreises aus. Das bedeutet: Auch wenn Strom aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne günstiger produziert wird, kommt dieser Preisvorteil nicht vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an.
Quelle:
Ja – ein schneller Ausbau erneuerbarer Energien kann den Strom langfristig günstiger machen. Studien zeigen, dass ein ambitionierter Ausbau von Wind- und Solarenergie den durchschnittlichen Börsenstrompreis deutlich senken kann – um etwa 20 Euro pro Megawattstunde. Das bedeutet: Wenn mehr günstiger Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz eingespeist wird, sinken die Kosten für die Strombeschaffung. Davon profitieren auch Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ein langsamer oder stockender Ausbau hätte hingegen den gegenteiligen Effekt: Dann müssten häufiger teurere Kraftwerke wie Gas- oder Kohlekraftwerke einspringen, was die Strompreise langfristig steigen lässt.
Der Ausbau erneuerbarer Energien wirkt also nicht nur positiv auf Klima und Umwelt, sondern auch auf die Stromkosten – vorausgesetzt, er erfolgt konsequent und gut geplant.
Quellen:
Höhere Strompreise für Haushalte entstehen nicht direkt durch den Ausbau erneuerbarer Energien, sondern vor allem durch Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese machen mehr als die Hälfte des Strompreises aus. Auch staatliche Förderprogramme für die Energiewende spielen eine Rolle, etwa durch Umlagen zur Finanzierung von Wind- und Solaranlagen.
Trotz dieser Förderkosten gilt: Langfristig wird die Energiewende günstiger, weil Strom aus Wind und Sonne deutlich billiger erzeugt werden kann als aus fossilen Quellen wie Gas oder Kohle. Je mehr günstiger Ökostrom ins Netz eingespeist wird, desto stärker kann das auch die Strombeschaffungskosten senken – und damit perspektivisch die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten.
Quelle:
Windenergie
Wer eine Windenergieanlage (WEA) in Sachsen errichten möchte, benötigt eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Zuständig dafür sind in der Regel die unteren Immissionsschutzbehörden – das heißt die entsprechenden Ämter in den Landkreisen oder kreisfreien Städten.
In besonderen Fällen, etwa bei komplexen Vorhaben oder überregionalen Auswirkungen, kann die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung übernehmen. Sie prüft dann unter anderem Umweltverträglichkeit, Lärmschutz, Natur- und Artenschutz sowie die Einhaltung technischer Vorgaben.
Die Genehmigungsverfahren sind wichtig, um den Ausbau der Windenergie mit den Interessen von Umwelt, Anwohner*innen und Raumplanung in Einklang zu bringen.
Quelle:
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern benötigen in Deutschland eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Rahmen dieses Verfahrens prüfen die zuständigen Behörden alle relevanten Belange, darunter:
Naturschutz und Artenschutz
Baurechtliche Vorgaben
Schall- und Schattenwurf
Mindestabstand zur Wohnbebauung
Die Genehmigung umfasst nicht nur den Bau, sondern auch den Betrieb und den späteren Rückbau der Anlage. Nicht enthalten sind jedoch die Genehmigungen für Kabeltrassen oder Zuwegungen – diese müssen separat beantragt werden.
Das Verfahren soll sicherstellen, dass Windenergieanlagen umweltverträglich, rechtssicher und im Einklang mit dem öffentlichen Interesse errichtet werden.
Quelle:
Ja – Kommunen und Bürgerinnen bzw. Bürger werden im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beteiligt. Im Rahmen der Genehmigung von Windenergieanlagen sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz eine formelle Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Das bedeutet: Kommunen, Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere Interessierte haben die Möglichkeit, sich über geplante Vorhaben zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.
Zu den Beteiligungsformen gehören unter anderem:
Offene Anhörungen
Auslegung der Unterlagen zur Einsichtnahme
Fristen für Einwendungen und Hinweise
Diese Beteiligung soll sicherstellen, dass lokale Interessen, Umweltaspekte und mögliche Konflikte frühzeitig berücksichtigt werden. Auch Kommunen können sich aktiv einbringen – etwa durch Stellungnahmen, Flächenbereitstellung oder Beteiligung an der Projektentwicklung.
Die Beteiligung stärkt die Transparenz und Akzeptanz von Windenergieprojekten und ist ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Planungskultur.
Wenn eine Windenergieanlage (WEA) formal genehmigungsfähig ist und ein Antrag gestellt wurde, liegt die Entscheidung allein bei den zuständigen Behörden – meist die unteren Immissionsschutzbehörden oder die Landesdirektion Sachsen. Diese prüfen ausschließlich die faktische und rechtliche Lage des jeweiligen Vorhabens und entscheiden unabhängig von Meinungen oder Stimmungen in der Bevölkerung.
Dennoch gibt es Möglichkeiten zur Mitwirkung: Im Rahmen von Beteiligungsverfahren können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben, die von den Behörden zur Kenntnis genommen und bewertet werden müssen.
Darüber hinaus bietet die sogenannte „Flexiklausel“ (§ 20 Abs. 3 Sächsisches Landesplanungsgesetz) eine besondere Option: Kommunen können von den festgelegten Vorranggebieten der Regionalplanung abweichen. Wenn die Standortgemeinde zustimmt, können Windenergieanlagen auch außerhalb dieser Vorranggebiete entstehen. Das bedeutet: Über die Gemeinderäte oder Stadträte können Bürgerinnen und Bürger indirekt mitgestalten, wo Windkraft in ihrer Region ausgebaut wird – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Die eigentliche Genehmigung bleibt jedoch Aufgabe der zuständigen Fachbehörden und unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben.
Quelle:
In Sachsen legen Regionale Planungsverbände fest, wo sogenannte Vorranggebiete für Windenergieanlagen (WEA) entstehen können. Diese Gebiete sind Teil der Regionalplanung und sollen den Ausbau der Windkraft gezielt steuern – unter Berücksichtigung von Landschaftsschutz, Siedlungsabständen, Infrastruktur und weiteren Kriterien.
Für das LEADER-Gebiet Silbernes Erzgebirge gilt:
In den Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen ist der Planungsverband Region Chemnitz zuständig.
In den Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übernimmt diese Aufgabe der Planungsverband Oberes Elbtal – Osterzgebirge.
Letzterer stellt auf seiner Website umfangreiche FAQs zur Verfügung, in denen viele Fragen rund um Planung, Beteiligung und Kriterien beantwortet werden. Diese Informationen helfen Bürgerinnen und Bürgern, die Planungsprozesse besser zu verstehen und sich aktiv einzubringen.
Quelle:
Das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 13 ff.) regelt, dass bei Bauvorhaben wie Windenergieanlagen unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen oder ersetzt werden müssen. Dabei gilt: Ein Ausgleich – also die Wiederherstellung vergleichbarer Naturfunktionen – hat Vorrang vor einem bloßen Ersatz.
Diese Maßnahmen werden in einem sogenannten landschaftspflegerischen Begleitplan festgehalten. Dieser Plan ist Teil der Genehmigungsunterlagen und beschreibt, wie die Auswirkungen des Projekts auf Tiere, Pflanzen, Böden und Landschaftsbild minimiert und ausgeglichen werden sollen.
Ziel ist es, den ökologischen Schaden möglichst gering zu halten und die betroffenen Lebensräume langfristig zu erhalten oder sogar aufzuwerten.
Quelle:
Dialogforum - Energiewende und Naturschutz: Ausgleich Naturschutz
Windenergieanlagen lassen sich zu über 90 % fachgerecht recyceln – mit unterschiedlichen Verfahren je nach Material. Beim Rückbau von Windenergieanlagen (WEA) werden die einzelnen Bestandteile getrennt und gezielt verwertet:
Beton und Stahl aus Turm und Fundament werden direkt wiederverwertet – etwa im Straßen- oder Hochbau.
Rotorblätter, die aus faserverstärktem Kunststoff bestehen, werden größtenteils in der Zementindustrie genutzt. Dort dienen sie als Brennstoff und liefern wertvolle Fasermaterialien für die Zementherstellung.
Für die Faserrückgewinnung aus Rotorblättern werden derzeit neue Verfahren entwickelt, um künftig noch mehr Materialien stofflich zu verwerten.
Moderne Recyclingkonzepte sorgen dafür, dass Windenergieanlagen am Ende ihrer Lebensdauer möglichst ressourcenschonend und umweltfreundlich entsorgt werden. Damit trägt auch der Rückbau zur Nachhaltigkeit der Windenergie bei. 2016 lag die Recyclingquote bei 80-90 %.
Quellen:
Für den Rückbau von Windenergieanlagen gelten klare gesetzliche Vorgaben – sowohl bundesweit als auch landesrechtlich, etwa in Sachsen. Wer eine Windenergieanlage (WEA) errichten möchte, muss sich verpflichten, diese nach Ende der Betriebszeit wieder zurückzubauen. Diese Rückbauverpflichtung ist gesetzlich im Baugesetzbuch (§ 35 Abs. 5 Satz 2) geregelt und wird durch eine Baulast oder finanzielle Rückstellungen abgesichert.
In Sachsen gelten darüber hinaus landesrechtliche Regelungen, die den Rückbau und die Höhe der Sicherheitsleistung genauer beschreiben. Demnach müssen grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagenteile zurückgebaut werden – einschließlich:
Fundamente
Nebenanlagen
Leitungen
Wege und Plätze
Versiegelte Flächen
Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach den voraussichtlichen Rückbaukosten, inklusive Entsorgung, Transport und Mehrwertsteuer. Liegen keine belastbaren Zahlen vor, kann eine detaillierte Kostenkalkulation verlangt werden. Ist diese nicht möglich, wird pauschal gerechnet – bei Windenergieanlagen meist mit 5 % der Errichtungskosten.
Diese Regelungen sorgen dafür, dass Windenergieanlagen am Ende ihrer Lebensdauer ordnungsgemäß und umweltgerecht zurückgebaut werden – und keine Altlasten in der Landschaft verbleiben.
Quelle:
Bei einer Insolvenz des Betreibers trägt der neue Eigentümer die Verantwortung für den Rückbau der Windenergieanlage – inklusive aller damit verbundenen Kosten. Wenn ein Betreiber einer Windenergieanlage (WEA) insolvent wird, wird die Anlage in der Regel mit allen Rechten und Pflichten an einen neuen Eigentümer übertragen. Das bedeutet: Auch die Rückbauverpflichtung geht auf den neuen Betreiber über. Dieser ist dann gesetzlich verpflichtet, die Anlage nach Ende der Betriebszeit ordnungsgemäß zurückzubauen – inklusive Fundament, Nebenanlagen und versiegelter Flächen.
Damit diese Verpflichtung auch im Insolvenzfall abgesichert ist, muss bereits bei der Genehmigung eine finanzielle Sicherheitsleistung hinterlegt werden – etwa in Form von Rückstellungen oder einer Baulast. Diese soll sicherstellen, dass der Rückbau auch dann durchgeführt werden kann, wenn der ursprüngliche Betreiber zahlungsunfähig ist.
Die Regelungen dienen dem Schutz von Natur und Landschaft und verhindern, dass Windenergieanlagen nach ihrer Nutzung als „Altlasten“ zurückbleiben.
Nach dem Ende des Betriebs muss das Fundament einer Windkraftanlage vollständig zurückgebaut werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) sind Betreiber von Windenergieanlagen im Außenbereich verpflichtet, eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau abzugeben. Diese Regelung stellt sicher, dass die Anlage nach ihrer Nutzung vollständig entfernt wird – inklusive:
Fundament
Zuwegungen und Kabel
Nebeneinrichtungen
Versiegelte Flächen
In Gebieten mit Bebauungsplan oder im unbeplanten Innenbereich wird der Rückbau direkt im Bebauungsplan geregelt. Zusätzlich gibt es in den Bundesländern spezifische Hinweise, die den Umfang des Rückbaus und die Höhe der Sicherungsleistungen konkretisieren. Diese Sicherheiten – etwa Rückstellungen oder Bürgschaften – sollen garantieren, dass der Rückbau auch bei Insolvenz oder Betreiberwechsel durchgeführt werden kann.
Ziel ist es, die Fläche nach der Nutzung wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen und langfristige Umweltschäden zu vermeiden.
Quellen:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Fachagentur - Windenergie an Land
Brände an Windkraftanlagen sind selten, aber möglich – und stellen besondere Herausforderungen für die Feuerwehr dar. Windenergieanlagen (WEA) können in Ausnahmefällen durch technische Defekte, Blitzeinschläge oder Überhitzung in Brand geraten. Aufgrund ihrer großen Höhe und der schwierigen Zugänglichkeit ist eine direkte Brandbekämpfung oft nicht möglich. Stattdessen sichern die Feuerwehren die Umgebung ab, um eine Gefährdung von Menschen und Natur zu verhindern.
Die Anlagen sind so konstruiert, dass sich ein Feuer kaum auf die Umgebung überträgt. Dennoch können – wie bei anderen Bränden auch – giftige Stoffe entstehen, etwa durch die Verbrennung von Kunststoffen in den Rotorblättern.
Nach einem Schadensfall werden die übriggebliebenen Teile recycelt oder fachgerecht entsorgt. Dabei gelten strenge Umwelt- und Sicherheitsvorgaben, um Folgeschäden zu vermeiden.
Brände an Windenergieanlagen sind in Deutschland extrem selten – das Risiko liegt bei unter 0,05 %. In Deutschland stehen über 28.000 Windenergieanlagen. Pro Jahr kommt es laut Schätzungen zu etwa 3 bis 10 Bränden. Das entspricht einem Risiko von nur 0,01 % bis 0,04 % – also weniger als einem halben Prozent.
Die Anlagen sind technisch so konzipiert, dass sie hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Regelmäßige Wartung, Blitzschutzsysteme und automatische Abschaltungen tragen dazu bei, dass Brände äußerst selten auftreten.
Kommt es dennoch zu einem Brand, sichern die Feuerwehren die Umgebung ab. Die betroffenen Anlagenteile werden anschließend fachgerecht recycelt oder entsorgt – unter Einhaltung aller Umwelt- und Sicherheitsvorgaben.
Quelle:
Dialogforum- Energiewende und Naturschutz: Brandgefahr bei Windrädern
Bränden an Windenergieanlagen wird durch technische Vorsorge und gesetzliche Vorgaben gezielt vorgebeugt – besonders an sensiblen Standorten wie im Wald. Windenergieanlagen (WEA) sind mit verschiedenen Brandschutzmaßnahmen ausgestattet, um das Risiko eines Feuers möglichst gering zu halten:
Blitzableiter an den Rotorblättern und der Gondel schützen vor Blitzeinschlägen – sie werden regelmäßig gewartet.
Die technischen Anlagen in der Gondel (Generator, Transformator, Steuerung) werden überwacht und gewartet, um Mängel wie Funkenbildung frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Moderne Anlagen, insbesondere in Forstgebieten, verfügen über automatisierte Löschsysteme, die im Brandfall direkt reagieren können.
Im Rahmen der Genehmigung wird auf besondere Standortsituationen geachtet – etwa Nähe zu Wald, Wohnbebauung oder Schutzgebieten. Ein Brandschutzkonzept ist verpflichtender Bestandteil der Genehmigungsunterlagen.
Diese Maßnahmen sorgen dafür, dass Windenergieanlagen auch unter Extrembedingungen sicher betrieben werden können – und dass im Ernstfall schnell und effektiv reagiert wird.
Quelle:
Windenergieanlagen können das Mikroklima in ihrer direkten Umgebung leicht beeinflussen – vor allem durch Luftverwirbelungen. Beim Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) wird dem Wind kinetische Energie zur Stromerzeugung entzogen. Die Bewegung der Rotorblätter erzeugt dabei Verwirbelungen, die sich auf die Luftschichten in Bodennähe auswirken können.
Besonders nachts kann es vorkommen, dass sich kühlere bodennahe Luft mit wärmerer Luft aus höheren Schichten vermischt. Das kann zu minimal trockeneren und wärmeren Böden im direkten Umfeld der Anlage führen.
Wichtig dabei:
Es wird keine zusätzliche Wärme in die Umgebung eingetragen.
Der Effekt ist räumlich sehr begrenzt und betrifft nur einen kleinen Bereich rund um die Anlage.
Quelle:

Windenergieanlagen erzeugen hörbare, aber sehr leise Geräusche – vergleichbar mit Blätterrascheln oder einem leisen Gespräch. In einer Entfernung von 300 bis 500 Metern entstehen bei Windenergieanlagen Schallemissionen von etwa 35 bis 45 Dezibel (dB). Zum Vergleich:
35–45 dB: Blätterrascheln, leises Gespräch
60 dB: Staubsauger in einem Meter Entfernung
70–80 dB: Straßenverkehr
Die Geräusche entstehen vor allem durch das Strömungsgeräusch der Rotorblätter. Moderne Anlagen sind so konstruiert, dass sie möglichst leise laufen – mit optimierten Blattprofilen und automatischer Drehzahlregelung.
Laut aktueller Forschung gelten diese Schallpegel in der genannten Entfernung nicht als gesundheitsschädlich. Die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte wird im Genehmigungsverfahren geprüft und überwacht. In sensiblen Bereichen – etwa in der Nähe von Wohnbebauung – gelten besonders strenge Vorgaben.
Infraschall von Windenergieanlagen ist nicht hörbar, aber messbar – und laut aktueller Forschung nicht gesundheitsschädlich. Infraschall bezeichnet tieffrequenten Schall unterhalb von 20 Hz, der vom menschlichen Ohr nicht gehört werden kann. Dennoch kann er über andere Körpersensoren – etwa Druckrezeptoren – wahrgenommen werden, insbesondere bei sehr hohen Schalldruckpegeln.
Windenergieanlagen (WEA) erzeugen Infraschall durch die Bewegung der Rotorblätter. In einer Entfernung von 150 Metern ist der Schalldruckpegel bereits niedriger als der im Inneren eines PKW – also deutlich unter alltäglichen Belastungen.
Wichtig:
Infraschall ist nicht gleichbedeutend mit Lärm.
Es gibt bislang keine wissenschaftlich belastbaren Studien, die belegen, dass Infraschall von Windenergieanlagen gesundheitsschädlich ist.
Die Anlagen müssen gesetzliche Grenzwerte einhalten, die auch Infraschall berücksichtigen.
Quelle:
Der Flächenverbrauch von Windenergieanlagen ist deutlich geringer als oft angenommen – und langfristig rückbaubar. Bis 2030 sollen in Sachsen 2 % der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden. Das bedeutet zunächst nur: Diese Flächen gelten als geeignet für den Ausbau – nicht, dass sie vollständig bebaut werden.
Bezogen auf die Klimaziele der Bundesregierung wird tatsächlich nur etwa 2 % dieser Vorrangflächen für Windenergieanlagen genutzt. Der tatsächliche Flächenverbrauch ist also sehr gering.
Konkret:
Der Fundamentbereich einer Windenergieanlage benötigt je nach Hersteller etwa 350–600 m², die versiegelt sind – aber nach Ende der Nutzung rückgebaut werden.
Hinzu kommen Zuwegungen und Kranstellflächen. Wenn keine bestehende Infrastruktur genutzt werden kann, entstehen dafür etwa 0,4 ha.
Insgesamt liegt der Flächenbedarf pro Anlage bei weniger als 0,5 ha voll- und teilversiegelter Fläche.
Die restliche Fläche – etwa zwischen den Anlagen – bleibt meist landwirtschaftlich oder forstlich nutzbar. So wird der Eingriff in die Landschaft möglichst gering gehalten und kann nach Betriebsende vollständig zurückgenommen werden.
Quelle:
Problematische Stoffe beim Recycling von PV-Modulen werden erkannt, aufgefangen und behandelt – und lassen sich durch clevere Materialwahl vermeiden.
Beim thermischen Recycling von Photovoltaik-Modulen können Schadstoffe entstehen, insbesondere wenn halogenierte Polymere verbaut sind. Diese Stoffe befinden sich häufig in den Rückseitenfolien der Module.
Bei der Verbrennung solcher Materialien entstehen Abgase, die aufgefangen und behandelt werden müssen – z. B. durch Filteranlagen oder chemische Neutralisation.
Die Entsorgungsanlagen sind darauf ausgelegt, diese Stoffe sicher zu handhaben, ohne Umwelt oder Gesundheit zu gefährden.
Es gibt jedoch auch Module ohne halogenhaltige Bestandteile – deren Recycling ist einfacher, sauberer und kostengünstiger. Hersteller setzen zunehmend auf solche Materialien, um die Kreislauffähigkeit ihrer Produkte zu verbessern.
PV-Anlagen
Für Freiflächen-Photovoltaik werden gezielt Flächen genutzt, die bereits vorbelastet oder strukturell geeignet sind – das regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die EEG-Förderkulisse nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 legt fest, auf welchen Flächen Photovoltaik-Freiflächenanlagen gefördert werden dürfen. Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie flächenverträglich und landschaftsschonend zu gestalten.
Gefördert werden PV-Anlagen auf folgenden Flächen:
Versiegelte Flächen – z. B. ehemalige Industrie- oder Gewerbeflächen
Konversionsflächen – also Flächen, die zuvor militärisch oder industriell genutzt wurden
Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen – bis zu 500 m Abstand
Landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten – z. B. mit geringer Bodenqualität oder Hanglage
Diese Auswahl sorgt dafür, dass wertvolle Natur- und Agrarflächen geschont werden und gleichzeitig bestehende Strukturen sinnvoll genutzt werden können.
Quelle:
Photovoltaik-Anlagen versiegeln den Boden nicht – aber sie verändern die Nutzung der Fläche. Die Fläche unter Freiflächen-Photovoltaikanlagen bleibt in der Regel unversiegelt. Die Aufständerung der Solarmodule wird meist in den Boden gerammt, ohne Betonfundamente. Nach Ende der Nutzung kann die Anlage rückstandslos entfernt werden – der Boden bleibt grundsätzlich durchlässig und regenerierbar.
Was sich jedoch verändert: Die Fläche wird nicht mehr landwirtschaftlich genutzt – zumindest nicht im klassischen Sinne. Laut Umweltorganisationen werden in Deutschland langfristig etwa 1 % der landwirtschaftlichen Fläche für PV-Anlagen benötigt. Im Vergleich zur Fläche für Futter- und Energiepflanzen ist das relativ wenig.
Technischer Fortschritt sorgt dafür, dass der Flächenbedarf pro erzeugter Strommenge stetig sinkt:
Moderne PV-Anlagen benötigen weniger als 2 ha pro Megawatt installierter Leistung.
Zum Vergleich: Für 1 Megawatt Strom aus Silomais braucht man jährlich 400–600 ha Anbaufläche.
Das zeigt: Photovoltaik ist nicht nur flächen- und ressourcenschonend, sondern auch effizienter als viele bioenergetische Verfahren.
Quellen:
Bundeszentrale für politische Bildung
Photovoltaik-Anlagen können Natur und Artenvielfalt fördern – wenn Standortwahl und Gestaltung gut durchdacht sind. Der Einfluss von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf die Umwelt hängt stark von ihrer Lage und Ausgestaltung ab:
Bei kluger Planung können sich unter und zwischen den Modulen wertvolle Rückzugsräume für Tiere entwickeln – etwa für Insekten, Vögel oder Reptilien.
Der Verzicht auf Pestizide und Düngemittel ermöglicht es dem Boden, sich zu erholen und fördert die natürliche Vegetation.
Werden jedoch hochwertige Böden oder schutzwürdige Lebensräume überbaut, kann dies die Biodiversität beeinträchtigen.
Deshalb werden für Solarparks zunehmend standortspezifische Biodiversitätskonzepte entwickelt – entweder als Ausgleichsmaßnahme oder bereits von Beginn an. Dazu gehören:
Blühstreifen und extensive Pflege
Freihaltung von Wildtierkorridoren
Anpassung der Modulhöhe und -anordnung für Licht und Durchlässigkeit
So können PV-Anlagen nicht nur klimafreundlichen Strom liefern, sondern auch einen ökologischen Mehrwert schaffen – wenn sie naturverträglich geplant werden.
Quellen:
Von Photovoltaik-Anlagen bleiben nach der Nutzung kaum Rückstände – die Befestigungen sind meist vollständig rückbaubar. Die Pfosten von Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden in der Regel in den Boden gerammt. Dabei kommt es zu einer geringfügigen, punktuellen Verdichtung des Bodens – ohne großflächige Versiegelung. Diese Befestigungen können nach Ende der Laufzeit rückstandsfrei entfernt werden.
In Ausnahmefällen – etwa bei begrenzter Rammtiefe oder schwierigen Bodenverhältnissen – kommen auch Betonfundamente zum Einsatz. Diese müssen nach der Nutzung vollständig entfernt werden, damit die Fläche wieder nutzbar ist.
Da das Rammen kostengünstiger und umweltschonender ist, wird auf Beton weitgehend verzichtet – wo immer es technisch möglich ist.
Insgesamt gilt: Freiflächen-PV-Anlagen sind so konzipiert, dass sie nach ihrer Nutzung keine bleibenden Schäden hinterlassen und die Flächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden können.
Ausgediente Photovoltaik-Module werden in spezialisierten Anlagen recycelt – über 80 % der Materialien können zurückgewonnen werden. Ein typisches Solarmodul besteht zu über 80 % aus Glas, dazu kommen:
Aluminiumrahmen
Kunststoffe (z. B. Rückseitenfolien)
Metalle (z. B. Kupfer, Silber)
Halbleiter wie Silizium
Das Recycling erfolgt in zertifizierten Anlagen in mehreren Schritten:
Demontage: Aluminiumrahmen und Anschlussdosen werden entfernt.
Aufschluss: Der Modulverbund wird mechanisch oder chemisch aufgebrochen, um die einzelnen Materialien zu trennen.
Rückgewinnung: Glas, Aluminium und Metalle werden sortenrein zurückgewonnen und können wiederverwendet werden – etwa in neuen Modulen oder anderen Produkten.
Moderne Recyclingverfahren entwickeln sich stetig weiter, um auch wertvolle Rohstoffe wie Silizium oder Silber effizienter zurückzugewinnen. So wird die Kreislaufwirtschaft im Bereich der Solarenergie kontinuierlich verbessert.
Quelle:
Photovoltaik-Module unterliegen in Europa klaren Recyclingvorgaben – mit hohen Rücknahme- und Verwertungsquoten. Gemäß der EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) gelten für ausgediente Solarmodule verbindliche Recyclingquoten:
Mindestens 85 % der Alt-Module müssen gesammelt werden.
Mindestens 80 % der enthaltenen Materialien müssen in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt werden.
Diese Vorgaben gelten für alle in der EU in Verkehr gebrachten Photovoltaikmodule – unabhängig vom Hersteller.
Für privat genutzte Solarmodule ist die Rückgabe kostenfrei. Sie erfolgt in der Regel über kommunale Wertstoffhöfe oder zertifizierte Rücknahmestellen. Die Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, die Entsorgung zu organisieren und zu finanzieren.
Damit wird sichergestellt, dass wertvolle Rohstoffe wie Glas, Aluminium, Kupfer oder Silizium nicht verloren gehen – und die Solarenergie auch am Lebensende der Module nachhaltig bleibt.
Quelle:
Problematische Stoffe beim Recycling von PV-Modulen werden erkannt, aufgefangen und behandelt – und lassen sich durch clevere Materialwahl vermeiden.
Beim thermischen Recycling von Photovoltaik-Modulen können Schadstoffe entstehen, insbesondere wenn halogenierte Polymere verbaut sind. Diese Stoffe befinden sich häufig in den Rückseitenfolien der Module.
Bei der Verbrennung solcher Materialien entstehen Abgase, die aufgefangen und behandelt werden müssen – z. B. durch Filteranlagen oder chemische Neutralisation.
Die Entsorgungsanlagen sind darauf ausgelegt, diese Stoffe sicher zu handhaben, ohne Umwelt oder Gesundheit zu gefährden.
Es gibt jedoch auch Module ohne halogenhaltige Bestandteile – deren Recycling ist einfacher, sauberer und kostengünstiger. Hersteller setzen zunehmend auf solche Materialien, um die Kreislauffähigkeit ihrer Produkte zu verbessern.
Quelle:
Beteiligung - Erneuerbarer Energieprojekte
Erneuerbare-Energie-Projekte bieten vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten – von Bürgergenossenschaften bis zur kommunalen Mitgestaltung. Die Beteiligung an Wind- und Solarprojekten kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen – je nach Ziel, Budget und regionaler Struktur:
🧑🤝🧑 Direkte Bürgerbeteiligung
Investition in Anteile an Wind- oder Solarparks – meist über Beteiligungsgesellschaften oder Bürgerenergiegenossenschaften
Mit Stimmrecht und Mitbestimmung bei Entscheidungen
Einstieg oft schon ab 50–100 Euro
Voraussetzung: Eine regionale Genossenschaft ist aktiv oder wird gegründet
Wer beteiligt ist, dem gehört ein Teil der Anlage – z. B. ein Windrad oder ein PV-Park
🏘️ Finanzielle Kommunalbeteiligung
In Sachsen gesetzlich geregelt durch das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)
Betreiber müssen:
0,3 ct/kWh aus Windenergie
0,1 ct/kWh aus Freiflächensolarenergie an die betroffenen Kommunen zahlen
Beispiel: Eine Anlage mit 7,2 MW und 2500 Volllaststunden erzeugt 18 GWh/Jahr → 54.000 Euro/Jahr für die Kommune
Zusätzlich möglich: Direktverträge mit Kommunen – z. B. über Stromtarife, Beteiligung an Anlagen oder pauschale Zahlungen
🏛️ Kommunale Investitionen
Kommunen können selbst oder gemeinsam mit Unternehmen/Genossenschaften in Projekte investieren
Ziel: Wertschöpfung vor Ort erhöhen, lokalen Nutzen steigern
💸 Crowdfunding
Bürger können sich über Online-Plattformen an Projekten beteiligen
Beträge sind meist festverzinst
Es entsteht ein direkter Geldrückfluss – oft mit regionalem Bezug
Quellen:
weiterführende Literatur:
Agentur für Erneuerbare Energien
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundeszentrale für politische Bildung
Dialogforum - Energiewende und Naturschutz: Ausgleich Naturschutz
Dialogforum- Energiewende und Naturschutz: Brandgefahr bei Windrädern
Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz
Fachagentur - Wind und Solar: Genehmigung
Fachagentur - Wind und Solar: Schall
Fachagentur - Windenergie an Land
Fraunhofer-Center für Silizium-Photovoltaik
Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
German-Austrian Digital Media Observatory
Kompetenzzentrum - Naturschutz und Energiewende
Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Projektpartner




LEADER Förderung

Das Projekt SensiEE lädt alle Bewohnerinnen und Bewohner der Region dazu ein, sich aktiv mit den Chancen und Herausforderungen regenerativer Energien auseinanderzusetzen. SensiEE schafft Raum für Information und Dialog.
Gefördert durch das LEADER-Programm, steht SensiEE für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung mit Beteiligung und Transparenz.