In der Förderperiode 2014-2020 haben die LEADER-Gebiete (LAG) erstmals die vollständige Verantwortung für die Verwendung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds vom Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) übertragen bekommen. 

Die LAG erhielt mit dem Aufruf “Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum” und “Regionalbudgets im ländlichen Raum” zusätzliche Möglichkeiten, um ihre Strategien erfolgreich umzusetzen. Dank der Regionalbudgets konnten kleinere Projekte unterstützt und umgesetzt werden.   

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. 

 

Den kompletten Aufrufinhalt entnehmen Sie bitte dem Aufruftext.

Die Aufrufe richtet sich an Kleinprojekte, die dem GAK-Rahmenplan folgendermaßen zugeordnet werden können:

Maßnahme 1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
Schaffung gemeindlicher und dörflicher Grundlagen für ländliche Entwicklung.

Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.

Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen

Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung

Bauliche Investitionen sind in diesem Aufruf zugelassen. Für baulichen Investitionen sind zusätzliche Unterlagen mit dem Antrag einzureichen.

  • Ankauf von Grundstücken

  • Kauf von Tieren

  • gebrauchte Gegenstände

  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder)

  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten

  • Wirtschaftsförderung

  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten

  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung

  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert)

  • laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.)

  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB

  • einzelbetriebliche Beratung

  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements

  • Personalleistungen

Höhe des Aufrufbudgets:
145.000,00 € 

Höhe der Förderung:
Für die Kleinprojekte wird ein anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% gewährt.
Mindestzuschuss bei Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Kirchgemeinden: 3.000,00 EUR
Maximaler Zuschuss: 16.000,00 EUR
Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
 

Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, sind Vereine, Verbände, Stiftungen und Kirchgemeinden im Aufruf RB-0-2024-SIERZ

Der Projektträger benötigt ein eigenes Konto.
Alle ausgewählten Projektträger müssen am 14.06.2024 an der Schulung zur Auftragsvergabe und Abrechnung teilnehmen. Grundsätzlich führt Nichtteilnahme zum Ausschluss von der Förderung.


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