Den kompletten Aufrufinhalt entnehmen Sie bitte dem Aufruftext.
Die Aufrufe richtet sich an Kleinprojekte, die dem GAK-Rahmenplan folgendermaßen zugeordnet werden können:
Maßnahme 1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
Schaffung gemeindlicher und dörflicher Grundlagen für ländliche Entwicklung.
Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen
Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung
Bauliche Investitionen sind in diesem Aufruf zugelassen. Für baulichen Investitionen sind zusätzliche Unterlagen mit dem Antrag einzureichen.
Höhe des Aufrufbudgets:
145.000,00 €
Höhe der Förderung:
Für die Kleinprojekte wird ein anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% gewährt.
Mindestzuschuss bei Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Kirchgemeinden: 3.000,00 EUR
Maximaler Zuschuss: 16.000,00 EUR
Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, sind Vereine, Verbände, Stiftungen und Kirchgemeinden im Aufruf RB-0-2024-SIERZ
Der Projektträger benötigt ein eigenes Konto.
Alle ausgewählten Projektträger müssen am 14.06.2024 an der Schulung zur Auftragsvergabe und Abrechnung teilnehmen. Grundsätzlich führt Nichtteilnahme zum Ausschluss von der Förderung.