Das Ziel des Förderprogramms LEADER liegt in der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen. Dafür werden Fördermittel der Europäischen Union und des Freistaates Sachsens bereitgestellt.  

LEADER steht für “Liaison Entre Actions de Dévelopement de l'Économie Rurale”, was so viel wie “Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft” bedeutet.  

Seit 1991 verfolgt die Europäische Union im Rahmen seiner Gemeinsamen Agrarpolitik den LEADER-Ansatz zur Regionalentwicklung.

Die Besonderheit des LEADER-Programms liegt in der Eigenverantwortung der Regionen. LEADER ermöglicht dem Menschen vor Ort, Prozesse aktiv mitzugestalten. Auf diese Weise kann das Potential der Region besser genutzt werden.  Unter der Beteiligung einer breiten Bevölkerungsschicht erarbeiten die Regionen im Vorfeld einer neuen Förderperiode eine LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).  Darin werden unter anderem förderfähige Maßnahmen und Förderhöhen festgeschrieben.

Mit ihrer Entwicklungsstrategie bewirbt sich die Region um die Anerkennung als LEADER-Region. Wird die LES vom zuständigen Ministerium der Bundesländer genehmigt, kann die Region die verfügbaren Mittel entsprechend ihrer Strategie ausreichen.  Die Region “Silbernes Erzgebirge” hat am 1. März 2023 die Anerkennung als LEADER-Region erhalten und startete damit in die Förderperiode 2023-2027. Mit 27 Gemeinden, 281 Ortsteilen und 3 Landkreisen ist die LEADER-Region “Silbernes Erzgebirge” die größte von 30 LEADER-Regionen in Sachsen. 

Was ist LEADER?

Bestandteile des LEADER-Ansatzes

Im Vorfeld einer neuen EU-Förderperiode wird eine LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) für die Region erstellt und die Bevölkerung auf verschiedenste Weise mit einbezogen.  

Zu Beginn der Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie steht die Analyse der Entwicklungsbedarfe und Potentiale der Region. Daraus ergeben sich die Ziele und Handlungsfelder für die Regionalentwicklung, welche mit den Bürgern diskutiert werden. Im Aktionsplan in der LES werden die herausgearbeiteten Handlungsschwerpunkte mit Budgets untersetzt und festgelegt wieviel Prozent Förderung es bei den verschiedenen Handlungsmaßnahmen und Antragsberechtigten gibt.  

Die LES dient als Basis für thematische Aufrufe. In einem Aufruf sind die Fördermaßnahmen, die Förderhöhen, das verfügbare Budget und die Antragsvoraussetzungen definiert. Zum Zeitpunkt der Aufrufe können sich Bürger, Vereine, Kirchgemeinden, Unternehmen und Kommunen mit Ihren geplanten Vorhaben für eine Förderung bewerben. 

Mehr Informationen zur LEADER-Entwicklungsstrategie der Region “Silbernes Erzgebirge” erhalten Sie HIER.

Eine besondere Rolle im LEADER-Prozess kommt der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) zu. Sie entscheidet stellvertretend für die Bevölkerung der Region und setzt sich aus Vertretern unterschiedlicher Bereiche zusammen:  

  • Kommunen  

  • Zivilgesellschaft (Verein, Verbände, Stiftungen)

  • Wirtschaft

  • Engagierte Bürger

Die Mitglieder der LAG entscheiden über die Entwicklungsstrategie für die Region mit der Festlegung von Zielen, Auswahlkriterien und Fördermodalitäten und beschließen die LES in all ihren Änderungen. Aus den Reihen der Mitglieder formieren sich auch die Mitwirkenden in den Arbeitsgruppen und werden die stimmberechtigten Mitglieder für das Entscheidungsgremium gewählt.

Bundesweit sind 372 Lokale Aktionsgruppen ansässig, davon befinden sich 30 in Sachsen. Die Lokale Aktionsgruppe der Region “Silbernes Erzgebirge” ist eine Sparte des Trägervereins Landschaf(f)t Zukunft e.V.. Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe sind dementsprechend auch alle Mitglieder im Trägerverein. 

Mehr Informationen der Lokalen Aktionsgruppe der Region “Silbernes Erzgebirge” finden Sie HIER.

Das Entscheidungsgremium (EG) ist das zentrale Gremium zur Auswahl der LEADER- Vorhaben. Es entscheidet über die Auswahl von Vorhaben auf der Basis der Entwicklungsstrategie.  

Die Stimmberechtigten Mitglieder des EG werden durch die Lokale Aktionsgruppe aus deren Reihen gewählt. In der Region “Silbernes Erzgebirge” trägt das Entscheidungsgremium die Bezeichnung “Koordinierungskreis (KK)”. Dieser besteht aus 20 stimmberechtigten und 20 stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern.  Daneben gibt es im Gremium auch beratenden Mitglieder und ständige Gäste. Mehr Informationen zum Koordinierungskreis finden Sie HIER

  • Demokratieverständnis wird gestärkt

  • Teilhabe wird organisiert

  • Zivilgesellschaft ist aktiv

  • Maßnahmen treffen die Bedürfnisse der Region

  • An die Region angepasste Lösungen werden umgesetzt

  • Stärkerer Einbeziehung gemeinwohlorientierter Ziele

  • Ganzheitliche Betrachtung und Abwägung

  • Verantwortungsvoller Umgang mit Fördermitteln

  • Umsetzung “innovativer” Ideen

  • Gemeinsame Umsetzung (experimenteller) Ideen

  • Weitgehende Vermeidung negativer Effekte

  • Gegenseitige Unterstützung

  • Krisenfestigkeit der Region mit ihren Kommunen wird gestärkt 

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