Kleinprojekte

Am 18. April 2019 gab das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft den Startschuss für das Programm "Regionalbudgets im ländlichen Raum". Damit eröffnet sich für die LEADER-Regionen in Sachsen die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel zur Förderung von Kleinprojekten in ihren Regionen zu beantragen.
Mit diesen Geldern soll eine aktive und eigenverantwortliche Entwicklung der ländlichen Regionen unterstützt werden. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Ländlichen Entwicklung (RL LE/2014) im Freistaat Sachsen.

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung der Ziele unserer LEADER-Entwicklungsstrategie dienen. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen.

Die Aufrufe für das Regionalbudget sind beendet!

In den kommenden Wochen werden die Anträg bearbeitet und bewertet. Die Auswahl der Projekte, die eine Förderung bekommen werden, findet am 14. Juni statt. Einen Tag später werden den ausgewählten Projektträgern in einer Veranstaltung im DBI Freiberg, Halsbrücker Str. 34, die Verträge ausgehändigt und Informationen zur Umsetzung und Abrechnung des Projektes gegeben.

Aufrufinhalte

Die kompletten Aufrufinhalte entnehmen Sie bitte den Downloads der Aufruftexte.

Die Aufrufe richtet sich an Kleinprojekte, die dem GAK-Rahmenplan folgendermaßen zugeordnet werden können:

Maßnahme 1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
Schaffung gemeindlicher und dörflicher Grundlagen für ländliche Entwicklung.

Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.

Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen

Maßnahme 8.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung

Bauliche Investitionen sind in diesem Aufruf zugelassen. Für baulichen Investitionen sind zusätzliche Unterlagen mit dem Antrag einzureichen.

Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind nicht zuwendungsfähig:

  • Ankauf von Grundstücken
  • Kauf von Tieren
  • gebrauchte Gegenstände
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder)
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Wirtschaftsförderung
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert)
  • laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.)
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • einzelbetriebliche Beratung
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
  • Personalleistungen

Höhe des Aufrufbudgets:
100.000,00 € je Aufruf

Höhe der Förderung:
Für die Kleinprojekte wird ein anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% gewährt.
Mindestzuschuss bei Kommunen: 5.000,00 EUR
Mindestzuschuss bei Vereinen, Verbänden, Stiftungen und Kirchgemeinden: 3.000,00 EUR
Maximaler Zuschuss: 16.000,00 EUR
Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antragsberechtigte:
Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, sind

  • Kommunen im Aufruf RB-07-2023-SIERZ
  • Vereine, Verbände, Stiftungen und Kirchgemeinden im Aufruf RB-08-2023-SIERZ

Der Projektträger benötigt ein eigenes Konto.
Alle ausgewählten Projektträger müssen am 15.06.2023 an der Schulung zur Auftragsvergabe und Abrechnung teilnehmen. Grundsätzlich führt Nichtteilnahme zum Ausschluss von der Förderung.

Ausführungszeitraum:
Das Kleinprojekt ist im Zeitraum vom 16.06.2023 bis 01.11.2023 durchzuführen. Abrechnungstermine gegenüber der LAG „Silbernes Erzgebirge“ sind der 15.09.2023 und der 01.11.2023.

Das Kleinprojekt darf noch nicht begonnen sein. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.

Achtung!

Kofinanzierung von Projekten mit Hilfe kommunaler Mittel

Laut Rahmenantrag für Letztempfänger bei der LAG erklären die Antragsteller für das Projekt keinen Förderantrag in einem anderen Programm gestellt zu haben. Das gilt auch für die Kofinanzierung durch die Kommune. Vorhabenbezogene (zweckgebundene) Zuwendungen von Kommunen können deshalb nicht auf den Eigenanteil angerechnet werden. Diese zweckgebundenen Zuwendungen/Spenden verringern entsprechend die Fördersumme.
Zuwendungen oder Spenden, die nicht zweckgebunden sind, können jedoch durchaus zur Finanzierung der Eigenanteile oder zur Vorfinanzierung genutzt werden.

Vorsteuerabzugsberechtigung

Ist ein Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt dürfen die Gesamtkosten des Gesamtprojektes maximal 16.806,72 € netto betragen. Damit beträgt der maximale Zuschuss 13.445,38 € bei 80 % Fördersatz.

Downloads

Auszahlungsunterlagen

Antrag auf Auszahlung RB-07-2023
Belegliste RB-07-2022
Antrag auf Auszahlung RB-08-2023
Belegliste RB-08-2023

MUSTER Antrag auf Auszahlung
MUSTER Belegliste