Der Weg zur Förderung
Um an eine LEADER-Förderung zu gelangen, muss der Antragsteller folgendes zweistufiges Verfahren durchlaufen:
- In einem ersten Schritt wird durch das Regionalmanagement und die Gremien der LAG die Förderwürdigkeit des Vorhabens festgestellt.
- Mit der Befürwortung einer Förderung kann der Vorhabensträger nun einen Antrag auf Fördermittel bei der entsprechenden Bewilligungsstelle im Landratsamt stellen.
Wann kann ein Vorhabensantrag eingereicht werden?
Eine Einreichung von Vorhaben ist nur nach einem Aufruf möglich. Aufgerufen werden jeweils Maßnahmen oder Handlungsfelder aus dem LEADER-Aktionsplan. Der Aufruf erfolgt mit einem festgelegten Budget. Der Aufruf erfolgt öffentlich.
Interessierte erfahren von den Aufrufen über die Amtsblätter der Region, über den Landkreisboten, die Internetseite des Regionalmanagements „Silbernes Erzgebirge“ und die Presse. Die Anträge werden nur bis zu den veröffentlichten Stichtagen und zu den jeweilig aufgerufenen Handlungsfeldern im Regionalmanagement entgegengenommen. Eine vorhergehende Beratung ist Grundvoraussetzung für die Einreichung von Vorhaben.
Aktuelle Aufrufe inklusive der entsprechenden Unterlagen finden Sie unter dem Menüpunkt
"Aufrufe".
Wie geht es nach der Vorhabensauswahl durch die Region weiter?
Mit dem "positiven Votum" der Region kann innerhalb einer jeweils angegebenen Frist der Antrag auf Fördermittel im jeweils zuständigen Landratsamt (Bewilligungsbehörde) eingereicht werden. Die Unterlagen zur Einreichung Ihres Antrages auf Fördermittel sind bei den zuständigen Landratsämtern downloadbar.